Berufskrankheiten

Aus Betroffenen Beteiligte machen – der neue § 9 Abs. 4 SGB VII

Key Facts:
  • § 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
  • Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
  • Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung

Die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts beinhaltet für die Unfallversicherung den Auftrag, ihre Präventionsaktivitäten zu intensivieren. Die Stärkung von Maßnahmen zur Individualprävention ist deshalb ein wichtiges strategisches Ziel. So gestalten der Leistungsbereich und die Prävention der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) diese Aufgabe.

Aktualisierung der Königsteiner Empfehlung: Anpassung der Bewertung der arbeitsbedingten Schwerhörigkeit an die Bedeutung des Gehörs in der Arbeitswelt

Key Facts:
  • Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage zu berufskrankheitsspezifischen und unfallversicherungsrechtlichen Fragestellungen
  • Die wesentlichsten Änderungen in der aktualisierten Königsteiner Empfehlung stellen die überarbeiteten Tabellen zur Berechnung des prozentualen Hörverlustes aus Ton- und Sprachaudiogramm dar, durch die die Bewertung des prozentualen Hörverlustes bei der be-ginnenden bis geringgradigen Lärmschwerhörigkeit künftig in den meisten Fällen etwas höher ausfällt
  • In Zukunft ist die Bedeutung der Kombinationswirkung von Lärm mit ototoxischen Arbeitsstoffen weiter zu beobachten und – wenn für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit validierte Forschungsergebnisse vorliegen – auch darüber zu diskutieren, wie Audiometrieverfahren mit Störgeräuschen eingesetzt werden können

Wissenschaftliche Begründung zum Thema Lungenkrebs durch Passivrauchen

Key Facts:
  • Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ hat empfohlen, Lungenkrebs durch Passivrauchen bei Nierauchenden als neue Berufskrankheit in Anlage 1 der BKV aufzunehmen
  • Für die Anerkennung als Berufskrankheit muss eine versicherte Passivrauchexposition von mindestens 2.000 (μg/m³ Nikotin x Jahre) – in der Regel 40 Jahre – vorliegen
  • Die Unterscheidung zwischen privater und arbeitsbedingter Passivrauchexposition kann im Einzelfall schwierig sein

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, „Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz“ als neue Berufskrankheit in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufzunehmen.

Passivrauchen am Arbeitsplatz – eine neue Berufskrankheit als Herausforderung für die Unfallversicherungsträger

Key Facts:
  • Tabakrauch ist schädlich für den Menschen und kann Krebs erzeugen
  • Nicht rauchende Personen waren auch an Arbeitsplätzen über viele Jahre dem Tabakrauch ungeschützt ausgesetzt
  • Passivrauchen gilt als dritthäufigste Ursache für Lungenkrebs

Über viele Jahre war Tabakrauch in vielen Lebensbereichen allgegenwärtig – auch an Arbeitsplätzen. Die Berufskrankheit "Passivrauchen am Arbeitsplatz" stellt die Unfallversicherungsträger vor die Aufgabe, eine einheitliche und objektive Bewertung der berufsbedingten Belastung zu sichern.

Neues zu asbestbedingten Berufskrankheiten: Update der AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“

Key Facts:
  • Die überarbeitete AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“ wurde im November 2020 veröffentlicht
  • Daran soll sich im ersten Quartal 2021 die Überarbeitung der „Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten – Falkensteiner Empfehlung“ anschließen
  • Das Update der Leitlinie gibt unter anderem Hinweise zur sogenannten Asbestos Airways Disease, zur Anwendung der neuen GLI-Sollwerte, zu Aspekten der akutmedizinischen Versorgung und zur Rehabilitation, zur neuen Berufskrankheit „Eierstockkrebs“ (BK-Nr. 4104) und zu den erweiterten Vorsorgeangeboten der DGUV zur Früherkennung von Lungenkrebs und malignen Mesotheliomen

Krebsrisiko im Feuerwehrdienst – erste Studienergebnisse

Key Facts:
  • Die Pilotstudie der DGUV zeigt, dass persönliche Schutzausrüstungen ihren Zweck erfüllen
  • Die Pilotstudie umfasst allerdings nur eine geringe Zahl an Fallbeispielen
  • Eine abschließende Beurteilung ist erst nach der Hauptstudie möglich

COVID-19 als Berufskrankheit in den Berichtsjahren 2020 und 2021

Key Facts:
  • In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt 120.398 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt
  • In knapp drei Prozent der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long- beziehungsweise Post-COVID dokumentiert
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben bis Ende 2021 insgesamt 87,6 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 als Berufskrankheit erbracht

Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2021 liegen vor. Die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Dies ist vor allem auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen.

Therapie maligner Mesotheliome – neue Ansätze

Key Facts:
  • Neue Therapieansätze und Biomarker zur Früherkennung haben die Optionen erweitert, maligne Mesotheliome zu diagnostizieren und zu behandeln
  • Gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft hat die DGUV die Etablierung von zertifizierten Mesotheliomzentren konzipiert
  • In den Mesotheliomzentren sollen Sprechstunden etabliert werden, in denen betroffene Versicherte eine interdisziplinär ausgerichtete Beratung rund um Fragen der Diagnostik und Therapie maligner Mesotheliome erhalten

In den vergangenen Jahren wurden für Mesotheliome medizinische Behandlungen neu entwickelt oder optimiert, die im Zusammenspiel mit neuen Biomarkern wichtige Bausteine für die Früherkennung und moderne Behandlungskonzepte sein können. Der Beitrag beleuchtet den Status quo der Diagnostik und Therapie dieser Tumoren, die häufig Folge einer beruflichen Asbestexposition sind, und gibt einen Ausblick.

Statistische Auswertung der 2020 als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen

Key Facts:
  • Im Jahr 2020 wurden insgesamt 18.065 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit (BK-Nr. 3101) anerkannt
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben 2020 insgesamt rund 6,4 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 erbracht
  • In knapp 98 Prozent der Fälle hat die Infektion in Bereichen des Gesundheitsdienstes stattgefunden

Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2020 zeigen, dass sich die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten (BK) insgesamt gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hat. Dies ist auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen. Der folgende Beitrag liefert statistische Hintergrundinformationen.

Wirtschaftszweigbezogene Auswertung des COVID-19-Infektionsgeschehens

Key Facts:
  • Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
  • Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
  • Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Der Beitrag beschreibt die Ergebnisse einer Sondererhebung der DGUV in Bezug auf das Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz. Dazu wurden gemeldete Verdachtsfälle seit Beginn der Pandemie bis Ende August 2021 nach Wirtschaftszweigen ausgewertet.